Das sogenannte „Nitribitt-Haus“ ist jetzt ein Kulturdenkmal. Das Landesamt für Denkmalpflege hat das Geschäfts- und Appartementhaus in der Stiftstraße 34-36 „aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen“ in die Denkmalliste aufgenommen. Diese Entscheidung ist für Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz gleich mehrfacher Grund zur Freude: „Ein weiteres markantes Bauwerk der Frankfurter Nachkriegszeit steht unter Denkmalschutz. Damit erhält die Architektur der 50er Jahre allmählich die Wertschätzung, die ihr gebührt – denn bislang sind diese Gebäude häufig ungeliebt. Mich freut besonders, dass die Entscheidung auf Initiative unseres städtischen Denkmalamtes zustande kam. Denkmalschutz und der sorgsame Umgang mit dem baukulturellen Erbe genießen in Frankfurt eben einen hohen Stellenwert.“