Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe steht bevor. Um festzustellen, ob Mieter einer geförderten Wohnung eine monatliche Abgabe bezahlen müssen, und wie hoch diese gegebenenfalls ist, werden die betroffenen Haushalte in den kommenden Wochen sukzessive vom Amt für Wohnungswesen angeschrieben und aufgefordert, die zur Berechnung des Haushaltseinkommens erforderlichen Dokumente einzureichen. Kommen die Mieter ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nach, kann das Amt den Höchstsatz der Fehlbelegungsabgabe festsetzen.
„Mit der Wiedereinführung soll vermieden werden, dass es im sozialen Wohnungsbau zu einer Fehlförderung kommt“, erklärt Bürgermeister Olaf Cunitz den dahinterstehenden Grundgedanken. „Nicht jeder, der in einer geförderten Wohnung wohnt, ist auch heute noch auf eine subventionierte Miete angewiesen. Die Abgabe stellt also Gerechtigkeit her.“ Das belegt auch eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Demnach beträgt die Fehlbelegungsquote gemessen an dem Bedürftigkeitskriterium rund 54 Prozent. Das liegt in erster Linie daran, dass viele Haushalte nur temporär unterstützungsbedürftig sind und ihre Einkommenssituation durch einen neuen Arbeitsplatz verbessern können. Da es aufgrund der hohen Qualität der geförderten Wohnungen aber attraktiv ist, darin wohnen zu bleiben, entsteht eine entsprechend hohe Fehlbelegungsquote.