Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 812 – GrünGürtelpark Seckbach Nord gefasst. Er ersetzt größtenteils den Bebauungsplan Nr. 446 – Seckbach-Nord aus dem Jahr 1986, der großflächig Wohnbebauungen vorsah. Jetzt wird aber die planungsrechtliche Grundlage für den Aufbau, die Entwicklung und Gestaltung eines regionalen Biotopverbundsystems geschaffen. „Kernelement ist dabei die Erhaltung der Landwirtschaft und der Freizeitgärten“, sagt Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz. „Andere Nutzungen werden ausgeschlossen.“
„Mit dem steigenden Bedarf an Wohnbauflächen in der Stadt steigt auch der Bedarf an wohnungsnahen Erholungsräumen“, führt Bürgermeister Cunitz weiter aus. „Die mit dieser Planung verfolgten Ziele und Zwecke erstrecken sich daher auf den Erhalt der klimaaktiven Fläche, die Fortentwicklung des Rad- und Fußwegenetzes, die Bereitstellung von Flächen für die Neuanlage von Freizeitgärten und die Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Deshalb treten anstelle der früher verfolgten Zielsetzung einer Wohnbebauung jetzt Flächen für die Landwirtschaft und private Grünflächen.“ Der Bebauungsplan ist somit aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt und an dessen Ziele angepasst. Vor seinem Inkrafttreten ist eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.