Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat die Novellierung der Frankfurter Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung beschlossen. „Mit der Satzung werden wichtige städtebauliche Ziele unterstützt und der Wohnungsbau erleichtert. Hierfür wird etwa auf die Herstellung von Kfz-Stellplätzen verzichtet, die durch den nachträglichen Ausbau von Dach- und Kellergeschossen zugunsten von Wohnraum erforderlich werden“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „Allerdings sind grundsätzlich Stellplätze auf privaten Baugrundstücken notwendig, um den öffentlichen Straßenraum von ruhendem und Parksuchverkehr zu entlasten. Ein völliger Verzicht auf Stellplatzregelungen wie in Berlin oder Hamburg, wo wesentlich mehr öffentlicher Raum für den ruhenden Verkehr zur Verfügung steht, ist in Frankfurt nicht sinnvoll. Daher setzen wir weiter auf die steuernde Wirkung einer Stellplatzsatzung.“

Die wichtigsten Neuerungen: Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung werden zu einer Satzung verschmolzen. Zukünftig wird es vier Zonen unterschiedlicher Erschließungsqualitäten durch S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus geben. Die Zonen sind maßgebend für die untere und obere Begrenzung der Herstellungspflicht.

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