Fachwerk HöchstMit der bevorstehenden Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 883 für den südlichen Teil der Höchster Innenstadt soll die Ausbreitung von weiteren Spielhallen verhindert werden. Eine entsprechende Magistratsvorlage zum Offenlagebeschluss hat Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz an den Magistrat weitergeleitet. „Wir wollen die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen sichern und fortentwickeln sowie Vergnügungsstätten ausschließen, um die Innenstadt von Höchst vor städtebaulich negativen Beeinträchtigungen zu schützen“, sagt Cunitz. „Denn Vergnügungsstätten befinden sich oftmals an der Stelle aufgegebener oder verdrängter Nutzungen, häufen sich an und führen mit der Zeit zu einer Niveausenkung. Diese sogenannten Trading-Down-Tendenzen belasten die Angebotsvielfalt und -qualität im Versorgungszentrum Höchst.“

Pressemitteilung