Anlässlich eines aktuell ergangenen Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) weist Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz darauf hin, dass vor einer Vermietung der eigenen Wohnung an Touristen auch die planungsrechtliche und die bauordnungsrechtliche Situation geklärt werden muss. „Wer seine Wohnung an Urlaubs- und Messegäste vermieten will, begibt sich leicht in die Illegalität: Man muss nicht nur den eigenen Vermieter um Erlaubnis fragen und die gewerberechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragen beordnen“, mahnt Cunitz. „Eine gewerbliche Nutzung der Wohnung muss durch die Bauaufsicht genehmigt sein – sonst drohen empfindliche Bußgelder.“
2014-01-09