Der neue Mietspiegel 2016 ist ab sofort im Amt für Wohnungswesen für 3 Euro erhältlich. Voraussichtlich ab nächster Woche kann er auch über den Buch- und Zeitschriftenhandel bezogen werden. Weitere Bezugsquellen sind der Werkstattladen im Forum Frankfurt auf dem Römerberg, die Touristinformation Römerberg und die Bürgerämter sowie die in der Mietspiegelkommission vertretenen Verbände der Mieter und Vermieter.

Turnusgemäß wurde der Mietspiegel nicht neu erhoben, sondern anhand des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte auf Basis des Mietspiegels 2014 fortgeschrieben. Er ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in der Stadt und erfüllt die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558 d BGB. Für qualifizierte Mietspiegel wird gesetzlich vermutet, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Frankfurter Vermieter und Mieter haben damit die Möglichkeit, sich über die aktuellen Vergleichsmieten zu informieren.

Der Frankfurter Mietspiegel 2016 zeigt die jeweiligen Obergrenzen für Mieterhöhungen auf und ist im Regelfall auch bei Wiedervermietungsmieten heranzuziehen. Nach der in Frankfurt am Main – außer in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach – geltenden „Mietpreisbremse“ darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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