Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt hat in seiner Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde im Jahr 2015 genau 832 Genehmigungsvorgänge erteilt – 358 denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und 474 Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren. Das teilte Bürgermeister Olaf Cunitz als zuständiger Dezernent als Ergebnis einer Erhebung des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege mit. „Damit sind knapp zehn Prozent der 8.654 in insgesamt 36 hessischen Einrichtungen erteilten Genehmigungsvorgänge in Frankfurt bearbeitet worden. Das ist ein bemerkenswerter Anteil für das Frankfurter Denkmalamt mit seinen 17 Stellen. Und es zeigt, dass hier hervorragende Arbeit geleistet wird.“
Während in ganz Hessen 240 Baudenkmäler abgerissen wurden und 67 weitere Genehmigungen hierfür erteilt wurden, gab es in Frankfurt im Jahr 2015 gerade mal einen Abriss und nur zwei erteilte Abbruchgenehmigungen – in allen drei Fällen für Teile von denkmalgeschützten Gesamtanlagen, die selbst keine Einzeldenkmäler und keine wertgebenden Bestandteil der Gesamtanlage sind. „Im Jahr 2015 wurden keine Einzeldenkmäler abgerissen, es wurde kein Abbruch genehmigt und es kam auch nicht zu einer Zerstörung ohne Genehmigung“, freut sich Cunitz. Der Anteil der kommunalen Fördermittel lag im Jahr 2015 in Frankfurt mit 205.000 Euro bei etwas mehr als 14 Prozent des Gesamtbetrags für ganz Hessen in Höhe von 1.445.100 Euro.