StadtplanDer Entschluss, seine Wohnung nur noch an Urlaubs- und Messegäste zu vermieten, kam jetzt einem Frankfurter Wohnungseigentümer teuer zu stehen. Gegen den Bußgeldbescheid der Bauaufsicht Frankfurt in Höhe von 1.100 Euro hatte er zunächst noch Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Frankfurt hatte aber in seiner Verhandlung am Dienstag, 3. Dezember, keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides, so dass der Eigentümer seinen Einspruch zurücknahm und die Geldbuße akzeptierte. Damit wurde die Rechtsposition der Stadt in vollem Umfang bestätigt.

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