Frankfurts Magistrat hat den Beschluss für die erneute Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 786 „Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)“ gefasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. „Wir wollen die bestehenden Freizeitgärten, die teils illegal angelegt wurden, innerhalb des Geltungsbereichs planungsrechtlich sichern. Zugleich werden planungsrechtlich neue Freizeitgärten ermöglicht sowie freiraumplanerische und ökologische Ziele verfolgt“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „Ein kulturhistorisch gewachsener Landschaftsbestandteil wird erhalten, das erfolgreiche Ende eines seit 30 Jahren laufenden Verfahrens ist nah.“

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Schwanheims, südlich des Höchster Wegs. Es umfasst rund 6,3 Hektar. Es wird im Norden vom Höchster Weg, im Osten von der Auffahrt zur Bundesstraße B40 und im Süden vom Martinsweg begrenzt. Die südwestliche Grenze berücksichtigt den prägenden Bewuchs. Charakteristisch sind die zahlreichen, nicht vereinsgebundenen Freizeitgärten mit ihrem Vegetationsbestand und den in nahezu jedem Garten vorhandenen Gartenlauben. Bei Freizeitgärten handelt es sich um wohnungsferne Gärten, die keinem kleingärtnerischen Reglement unterliegen. Die freizeitgärtnerische Nutzung ist eine vereinsungebundene Form des Gärtnerns.

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