Bei Wohnneubauprojekten, bei denen die Stadt über Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge entsprechenden Einfluss nehmen kann, sollen künftig generell 30% für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden. Dabei entfallen mindestens 15% auf den 1. Förderweg. Die restlichen Anteile entfallen auf städtische Förderprogramme, wie beispielsweise das „Familien- und Seniorenprogramm“. Die Koalition setzt sich auch für eine Förderung von innovativen Wohnprojekten und Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens, sowie die Förderung für mittlere Einkommensschichten, die sich über den Margen des Familien- und Seniorenprogramms befinden, ein. (Koaltionsvertrag von CDU und Grünen)
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