Alt-BornheimZum Schutz der Identität und städtebauliche Eigenart Alt-Bornheims hat Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz heute dem Magistrat die Erhaltungssatzung Nr. 44 als Beschlussvorschlag vorgelegt. Die Erhaltungssatzung ist ein wesentliches Instrument zum Schutz des Ortsbildes und dient auch als Maßstab für Neubauten. In der Leitlinie zur Satzung werden die prägenden städtebaulichen Merkmale der erhaltenswerten Gebäude beschrieben. Diese Merkmale bieten einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben im Geltungsbereich.

Pressemitteilung