Angesichts des hohen Investitionsdrucks in Frankfurt und dem damit verbundenen Bauboom ist es notwendig, erhaltenswerte Gebäude klar zu benennen und den Schutz der historisch gewachsenen Ortsbilder zu gewährleisten“, erläutert Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz. „Diesem Zweck dient auch die jetzt vom Magistrat beschlossene Erhaltungssatzung für Alt-Bornheim. Sie bietet darüber hinaus auch einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben im Geltungsbereich und ist ein Maßstab für Neubauten.“
2013-10-04