Bebauungsplan RödelheimMit der Änderung von gleich drei Bebauungsplänen in parallelen Verfahren will das Planungsdezernat die Ausbreitung von weiteren Spielhallen im Zentrum von Rödelheim eindämmen. Eine entsprechende Magistratsvorlage mit dem Satzungsbeschluss der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 Ä, NW 24b Nr. 2 Ä und NW 24d Nr. 1 Ä hat Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz in den Geschäftsgang gegeben. Sie bedarf noch der Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Für die im Geltungsbereich der drei Bebauungspläne vorhandenen Misch- und Kerngebiete werden Vergnügungsstätten fortan ausgeschlossen. Ziel ist es, den zentralen Versorgungsbereich von Rödelheim vor städtebaulich negativen Beeinträchtigungen zu schützen.

Pressemitteilung