Der Magistrat hat am Freitag, 22. April, mehrere Vorlagen zum geplanten Ernst-May-Viertel beschlossen. „Damit können diese Unterlagen nun von den Ortsbeiräten, den Fachausschüssen, der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit transparent beraten und ausführlich diskutiert werden“, sagt Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz.
In Zukunft soll auch der Umfang des geförderten Wohnraums als Vergabekriterium berücksichtigt werden. Für die Dauer der Bindung wird der Erbbauzins hierfür auf zwei Prozent des Bodenrichtwertes reduziert. Bei der Vergabe von Grundstücken für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnen kann abhängig vom Nutzungskonzept hierauf ganz oder teilweise verzichtet werden. Erbbaurechte für Wohnen werden generell über 99 Jahren geschlossen beziehungsweise verlängert. In Siedlungsgebieten werden abweichend davon gegebenenfalls geringere Laufzeiten vereinbart, um ein einheitliches Ablaufdatum der Verträge sicherzustellen und alternative Folgenutzungen der Siedlungsgebiete zu ermöglichen.