Das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz eröffnet den Bundesländern die Möglichkeit, in Gemeinden oder Teilen von Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen. Die bisherige Obergrenze liegt bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. “Es ist nun an der Landesregierung hier schnell tätig zu werden”, so Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz.
Inzwischen hat auch Ministerpräsident Volker Bouffier angekündigt, dass er von der rechtlichen Möglichkeit der Landesregierung zur Absenkung der Kappungsgrenze Gebrauch machen möchte. Eine entsprechende Umfrage des Landes unter den Hessischen Kommunen wurde von der Stadt Frankfurt kürzlich beantwortet und die Notwendigkeit der Maßnahme dargelegt. Bisher steht jedoch noch eine Reaktion der Hessischen Landesregierung aus.