Die Stadt Frankfurt am Main übt auf Grundlage der sozialen Erhaltungssatzung E 47 „Bockenheim I“ ihr Vorkaufsrecht für eine Liegenschaft an der Jordanstraße aus. „Das ist der erste Fall, bei der wir auf Grundlage einer sogenannten Milieuschutzsatzung zum äußersten Mittel greifen und unser Vorkaufsrecht ausüben“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz, der eine entsprechende Ankaufsvorlage unterzeichnet und auf den parlamentarischen Weg gegeben hat. „Das zeigt ganz klar: Der Milieuschutz in Bockenheim greift und wird von der Stadt auch konsequent vollzogen.“

Es handelt sich dabei um 240 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche nebst aufstehendem Gebäude an der Jordanstraße im Stadtteil Bockenheim. Das Gebäude ist ein Mietobjekt mit 11 Wohneinheiten und kleiner Gaststätte im Erdgeschoss. Es wurde zwischen 1900 und 1908 errichtet, ist in einem altersbedingt normalen Zustand und vollständig vermietet. Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen 1-Zimmerappartements mit rund 25 Quadratmetern und 4-Raumwohnungen mit rund 70 Quadratmetern Wohnfläche. Die Mieten entsprechen dem Mietspiegelniveau.

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