FR 27.01.15 BaustoppVor einigen Tagen war in einer Frankfurter Tageszeitung auf Seite eins des Lokalteils im Zusammenhang mit den geplanten Milieuschutzsatzungen zu lesen “Cunitz lehnt Baustopp ab” als auch “Dezernent will beim Milieuschutz nicht hart durchgreifen”. Da diese Botschaft in völligem Widerspruch zu unseren Planungen und bisherigen Verlautbarungen stehen, habe ich mir erlaubt der Redaktion erneut den tatsächlichen Sachverhalt zu schildern, der deutlich macht, dass wir in Frankfurt den Milieuschutz auch konsequent umsetzen werden:

„Sobald die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellungsbeschlüsse gefasst und damit eine Rechtsgrundlage geschaffen hat, sollen alle Bauvorhaben, die der  in den Aufstellungsbeschlüssen formulierten Zielsetzung und damit den Zielen der zukünftigen Satzungen entgegenlaufen zurückgestellt werden. Eine Beschlussfassung könnte im Februar erfolgen. Dies steht auch nicht im Widerspruch mit den Aussagen aus meinem Haus, dass nicht generell die Bautätigkeit unterbunden wird. Selbstverständlich sind alle Bauvorhaben, die durch die Satzungen nicht tangiert werden, weiterhin zulässig. Im Grundsatzbeschluss M 217 ist eindeutig darauf hingewiesen, dass bauliche Modernisierungsmaßnahmen zulässig und durchaus im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sind.

Sprachlich möchte ich noch anmerken, dass der Begriff Baustopp in dem von Ihnen verwendeten Zusammenhang irreführend ist. Ein Baustopp ist eine Baueinstellungsverfügung die sich auf laufende Bauarbeiten bezieht. Im Zusammenhang von Milieuschutzsatzungen geht es aber um die Versagung einer Baugenehmigung, bzw. zum derzeitigen Zeitpunkt um die Zurückstellung einer Entscheidung darüber. Der Erlass einer generellen Veränderungssperre ist auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses für eine Milieuschutzsatzung rechtlich nicht zulässig.

Was die Frage der Enteignungen angeht, so ist nach geltender Rechtslage bei jedem Eingriff in die Grundrechte die Verhältnismäßigkeit der anzuwendenden Instrumente zu wahren. Dies bedeutet, dass vor einer Enteignung nach § 85 BauGB alle „milderen“ Mittel anzuwenden sind. Selbstverständlich wird der Magistrat alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente prüfen und ggf. im Einzelfall zur Anwendung bringen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie dargestellt, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Eine pauschale Anwendung des § 85 verbietet sich jedoch aus den o.g. Rechtsgrundsätzen. D.h. sie wäre unverhältnismäßig und geht deutlich zu weit.

Was die Übernahme von Grundstücken angeht, so ist festzustellen, dass ein Übernahmeanspruch nach § 173 BauGB sich lediglich auf städtebauliche Erhaltungssatzungen bezieht, nicht jedoch auf Milieuschutzsatzungen und nur zur Anwendung auf Antrag des Eigentümers kommt, nachdem ihm ein Baugesuch versagt wurde.

Zur Forderung nach einer Aufstockung der Mittel des Liegenschaftsamtes sei auf folgenden Absatz in ihrem Artikel hingewiesen: “Die Linken berichten von Erfahrungen in Hamburg. Dort habe die Stadt in den vergangenen acht Jahren 55 Häuser vor Luxusmodernisierung geschützt – nur durch die Drohung mit dem Vorkaufsrecht.” Ähnliche Erfahrungen wurden in München gemacht. Damit wird deutlich, dass die größte Wirkung ganz ohne den Einsatz städtischer Finanzmittel erreicht wird. Auch sollen die Gebäude, die durch Ausübung des Vorkaufsrechts erworben werden, nicht im Besitz der Stadt verbleiben, sondern bevorzugt an die Mieter weiterveräußert werden. Somit handelt es sich um ein revolvierendes System, beim dem auch wieder Einnahmen erzielt werden, mit denen neue Ankäufe finanziert werden können.

Abschließend möchte ich daran erinnern, dass ich in der letzten Sitzung des Planungsausschusses deutlich gemacht habe, dass ich immer für einen Dialog mit Bürgerinitiativen bereit stehe und wir an vielen Stellen in der Stadtentwicklung von dem Wissen der Menschen vor Ort profitieren können.

Aufgrund des Geschilderten hätte es meines Erachtens eher heißen müssen: “Dezernent will beim Milieuschutz hart durchgreifen”. Da durch den Artikel ein völlig anderer Eindruck vermittelt wurde, habe ich mir erlaubt Ihnen auf diesem Wege die oben geschilderten Sachverhalte, die im Wesentlichen so auch vom Leiter des Stadtplanungsamtes Herrn Hunscher und von mir in der letzten Sitzung des Planungsausschusses geschildert worden sind und auch von meinem Pressesprecher Herrn Gellert erläutert wurden, noch einmal zukommen zu lassen.“

Als Reaktion wurde mir mitgeteilt, dass die Überschrift und die Unterzeile „unglücklich“ seien und man eine Änderung in der Online-Ausgabe erwägt. Auch die Verwendung des Begriffs Baustopp sei „irreführend“.