BahnhofsviertelDer Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Satzungsbeschluss für die Erhaltungssatzung Nummer 48 „Bockenheim II“ gefasst. „Diese Satzung dient dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen“, erläutert Bürgermeister Olaf Cunitz. „Sie räumt einen Genehmigungsvorbehalt ein: Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen im Geltungsbereich werden im Einzelfall daraufhin geprüft, ob sie mit den Zielen der Erhaltungssatzung in Einklang stehen.“ Vor der Rechtsgültigkeit der Erhaltungssatzung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Pressemitteilung