Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nummer 879 (Klinikum Höchst) zugestimmt. Damit wird der Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung planungsrechtlich ermöglicht. Zugleich gewinnen wir auf freiwerdenden Klinikflächen Platz für zusätzliche Wohnungen. Nach Bezug des Neubaus und Abriss des Altbestandes werden Bauflächen auf dem bisherigen Klinikgelände frei. Diese sollen sowohl für mögliche Klinikerweiterungen und klinikähnliche Nutzungen als auch zum Wohnen genutzt werden.
2012-10-29