Bürgermeister Olaf Cunitz hat den Beschluss für die erneute Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 786 „Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)“ unterzeichnet und auf den parlamentarischen Weg gebracht. „Damit geht ein seit 30 Jahren laufendes Verfahren seinem erfolgreichen Ende entgegen“, sagt Cunitz. „Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten, die teilweise illegal angelegt wurden, innerhalb des abgegrenzten Geltungsbereichs planungsrechtlich gesichert werden. Zugleich werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neuanlage von Freizeitgärten geschaffen. Daneben verfolgt das Bebauungsplanverfahren auch freiraumplanerische und ökologische Zielsetzungen. Ein kulturhistorisch gewachsener Landschaftsbestandteil wird erhalten.“

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Schwanheims, südlich des Höchster Wegs. Es umfasst rund 6,3 Hektar bereits vorhandene Gärten und Erweiterungsflächen für Freizeitgärten. Es wird im Norden vom Höchster Weg, im Osten von der Auffahrt zur Bundesstraße B40 und im Süden vom Martinsweg begrenzt. Die südwestliche Grenze berücksichtigt den prägenden Bewuchs. Hier wurden vor allem die Grundstücke und Grundstücksteile in den Geltungsbereich einbezogen, die einen für Freizeitgärten typischen Vegetationsbestand aufweisen und schon längere Zeit als Freizeitgärten genutzt werden.

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