Die seit knapp 20 Jahren gelten Regeln für städtische Erbbaurechtsverträge werden aktualisiert. Das hat der Magistrat der Stadt Frankfurt beschlossen und einer umfassenden Regelung für den Neuabschluss und die Verlängerung von städtischen Erbbaurechtsverträgen zugestimmt. Bürgermeister Olaf Cunitz nennt als wichtigste Neuerung: „Künftig geben wir bei der Ausschreibung von städtischen Flächen für den Geschosswohnungsbau vor, dass mindestens 30 Prozent der realisierten Geschossfläche als geförderter Wohnraum entstehen. Damit können wir ein weiteres wichtiges Instrument im Rahmen unserer sozialen Wohnraumversorgung einsetzen.“ Die Vorlage wird nun der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

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