Bürgermeister Olaf Cunitz hat den zuständigen Ausschuss des Hessischen Landtags angeschrieben und für die Wiedereinführung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum plädiert. Derzeit läuft die öffentliche Anhörung durch den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags über ein Gesetzentwurf mit einem solchen Verbot. In seiner ausführlichen Stellungnahme argumentiert Cunitz mit dem strukturellen Wohnraumdefizit und dem erhöhten Wohnungsbedarf in Frankfurt. „Bei der vorliegenden Wohnungsmarktsituation wäre es neben der Schaffung von neuem Wohnraum allerdings besonders wichtig, die vorhandenen, gegenüber Neubauten vom Mietpreis her wesentlich günstigeren Wohnungen in ihrem Bestand zu sichern“, schreibt Bürgermeister Cunitz. „Das Bau- und Planungsrecht alleine vermag dies in vielen Fällen nicht zu leisten.“

So besteht derzeit keine Verpflichtung, bei Abbruch oder Nutzungsänderung entfallenden preisgünstigen Bestandswohnraum zu ersetzen. Bei ungenehmigt vorgenommenen Nutzungsänderungen von Wohnen zu einer anderen Nutzung kann lediglich auf deren Legalisierung durch ein Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Beendigung der illegalen Nutzung hingewirkt werden – nicht jedoch darauf, dass die Wohnungen ausgleichend ersetzt oder nach Beendigung der ungenehmigten Nutzung tatsächlich wieder auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden. Häufig anzutreffende Andersnutzungen von Wohnräumen, etwa als Boardinghouse, werden baurechtlich nicht eindeutig als „nichtwohnlich“ betrachtet und entziehen sich damit einer Intervention. Gegen Leerstände von Wohnraum kann in keiner Weise eingegriffen werden. „Ein Hessisches Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wäre hilfreich, um in den genannten Fällen, die durch das Bau- und Planungsrecht nicht abgedeckt werden, einen wirksamen Bestandsschutz wieder zu etablieren“, folgert Cunitz.

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