Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat einer Änderung des Bebauungsplans B 845Ä „Ehemalige Hauptpost/Zeil“ zugestimmt. Diese ist notwendig, um den vorgesehenen Wohnhochhauskomplex an der Stiftstraße 23-27 planungsrechtlich vorzubereiten. Pressemitteilung 2015-03-07