Planungsrecht für Krankenhaus und neue Wohnungen
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nummer 879 (Klinikum Höchst) zugestimmt. Damit wird der Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung planungsrechtlichWeiterlesen