Geänderte Erhaltungssatzung schützt bauliche Qualität in Bergen
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat die Änderung der Erhaltungssatzung E31Ä für einen Teilbereich von Bergen beschlossen. Dadurch wird der bisherige räumliche Geltungsbereich um das gründerzeitliche Gebiet im Bereich VilbelerWeiterlesen